Es gibt sehr genaue und zahlreiche Vorschriften
für den Transport, die Lagerung und den Umgang mit Gefahrgut und
Gefahrstoffen. Diese sind im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen
weitgehend grenzübergreifend. Von den Vereinten Nationen wurde der
Umgang mit Gefahrgut in den UN Recommendations on the Transport of
Dangerous Goods festgelegt. Diese sind derzeit in der Revision 15
von 2007 gültig. Das Regelwerk für Europa, das Europäische
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße, ist ein extrem umfangreiches welches
praktisch den kompletten Umgang mit diesen Gütern beinhaltet.
Dieses ist wiederum unterteilt in die einzelnen Möglichkeiten des
Transports, also Eisenbahn, Flugzeug, Straße und
verkehrsübergreifend (z.B. wenn Güter erst auf der Strasse und dann
per Schiene weitertransportiert werden. Außerdem enthält es genaue
Regelungen für die Verpackung (z.B. Art der Verpackung und welche
Vorraussetzungen sie erfüllen muss: Druckbehälter – wie viel Druck
müssen sie standhalten? Sicherheitsreserve, Dichtigkeit anderer
Verpackungen – Abschirmung? Widerstandskraft gegen Einflüsse von
Außen, u.s.w.) , die Kennzeichnung (welcher Gefahrenstoff oder
welches Gefahrgut wurde geladen, welche Mengen sind zu erwarten,
was kann passieren wenn dieser Stoff unbeabsichtigt austritt) , die
Lagerung (was darf unter welchen Vorraussetzungen in welchen Mengen
wo gelagert werden) und den Umgang (wie muss man mit den
entsprechenden Stoffen umgehen, welche Maßnahmen müssen vor dem
Umgang ergriffen werden, wer darf mit welchen Stoffen was machen).
Außerdem ist für Transporte festgelegt welcher Stoff in welchen
Mengen in welcher Art Transportmittel in welcher Verpackung
transportiert werden darf. Die Art der Verpackung für den Transport
kann deutlich von der abweichen die für die Lagerung vorgeschrieben
ist. Alles in Allem gibt es für fast alle Risiken zu deren
Minimierung genaue Vorschriften.