Gefährliche Stoffe
Vorschriften
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Vorschriften

Es gibt sehr genaue und zahlreiche Vorschriften für den Transport, die Lagerung und den Umgang mit Gefahrgut und Gefahrstoffen. Diese sind im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen weitgehend grenzübergreifend. Von den Vereinten Nationen wurde der Umgang mit Gefahrgut in den UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods festgelegt. Diese sind derzeit in der Revision 15 von 2007 gültig. Das Regelwerk für Europa, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ist ein extrem umfangreiches welches praktisch den kompletten Umgang mit diesen Gütern beinhaltet. Dieses ist wiederum unterteilt in die einzelnen Möglichkeiten des Transports, also Eisenbahn, Flugzeug, Straße und verkehrsübergreifend (z.B. wenn Güter erst auf der Strasse und dann per Schiene weitertransportiert werden. Außerdem enthält es genaue Regelungen für die Verpackung (z.B. Art der Verpackung und welche Vorraussetzungen sie erfüllen muss: Druckbehälter – wie viel Druck müssen sie standhalten? Sicherheitsreserve, Dichtigkeit anderer Verpackungen – Abschirmung? Widerstandskraft gegen Einflüsse von Außen, u.s.w.) , die Kennzeichnung (welcher Gefahrenstoff oder welches Gefahrgut wurde geladen, welche Mengen sind zu erwarten, was kann passieren wenn dieser Stoff unbeabsichtigt austritt) , die Lagerung (was darf unter welchen Vorraussetzungen in welchen Mengen wo gelagert werden) und den Umgang (wie muss man mit den entsprechenden Stoffen umgehen, welche Maßnahmen müssen vor dem Umgang ergriffen werden, wer darf mit welchen Stoffen was machen). Außerdem ist für Transporte festgelegt welcher Stoff in welchen Mengen in welcher Art Transportmittel in welcher Verpackung transportiert werden darf. Die Art der Verpackung für den Transport kann deutlich von der abweichen die für die Lagerung vorgeschrieben ist. Alles in Allem gibt es für fast alle Risiken zu deren Minimierung genaue Vorschriften.